Die Führerscheinklassen
A oder Av?
Der Direkteinstieg in die Führerscheinklasse A (uneingeschränkt) ist mit dem 21.Lebensjahr möglich. Davor, ab dem 18.Lebensjahr, kann mann die Führerscheinklasse Av (Vorstufe) erwerben.
Av - Leichtmotorradführerschein
Mit der Klasse A kann man einspurige Kraftfahrzeuge und Beiwagenmotorräder lenken, die zwei Einschränkungen erfüllen:
- Leistung maximal 25 kW (entspricht 34 PS)
- Leistungsgewicht von maximal 0,16 kW/kg
Ob ein Motorrad ein Leichtmotorrad ist, steht im Zulassungsschein unter dem Begriff "Fahrzeugart" eingetragen. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Zylinderzahl oder des Hubraums.
2 Jahre nach der bestandenen Fahrprüfung für die Klasse Av erweitert sich die Lenkberechtigung automatisch auf die Klasse A (uneingeschränkt).
Wir verwenden in unserer Fahrschulausbildung die Honda CB 500. Ursprünglich auf eine deutlich höhere Leistung ausgelegt, ist die CB 500 auf 25 kW / 34 PS gedrosselt und damit Av-Führerschein-tauglich. Anders als Motorräder in der 250er-Klasse hat sie durch den größeren Hubraum ein Drehmoment, dass sie Autobahngeschwindigkeit auch bei Gegenwind und mit Beifahrer halten kann. Also ein Motorrad, auf dem sich auch Fahrer wohl fühlen, die stärkere Motorräder gewöhnt sind.
A - Motorradführerschein
Der A-Führerschein berechtigt zum Lenken aller Motorräder (einspuriger Kraftfahrzeuge), unabhängig von Hubraum, Leistung, Gewicht oder sonstiger Einschränkungen.
Mit dem A-Führerschein darf man außerdem alle Beiwagenmotorräder lenken.
Motordreiräder (z.B. Trikes) dürfen mit dem A-Führerschein lenken, wenn das Eigengewicht nicht mehr als 400 kg beträgt. Das gleiche gilt für Quads (vierrädrige Kraftfahrzeuge).
Hinter allen genannten Fahrzeugen dürfen Anhänger gezogen werden, wenn sie nicht breiter sind als das ziehende Fahrzeug.
In unserer Ausbildung verwenden wir die Honda Hornet mit 600 Kubik. Eine genauere Beschreibung dieses Motorrades finden Sie hier...
