Die Fahrprüfung
Die Fahrprüfung beginnt in der Regel um 13:30. Es treten bis zu 7 Kandidaten gemeinsam an. Am Vormittag findet als letzte Fahrstunde die Prüfungsvorbereitung statt. Für die Prüfung ist es wichtig, am selben Tag bereits mit dem Motorrad gefahren zu sein und die Prüfungsübungen nocheinmal trainiert zu haben.
Die Prüfung wird anhand eines Prüfungsprotokolls durchgeführt und setzt sich aus 4 Teilen zusammen.

Erklärungen am Motorrad

Sie müssen in der Lage sein, dem Prüfer einfache Kontrollen am Motorrad zu demonstrieren, wie zum Beispiel Kontrollen am Reifen, Kettenspannen, Überprüfen der Flüssigkeitsstände.
Geschicklichkeitsübungen

Hier können sie die Übungen auf Video sehen:
- Rangieren
- Langsamer Slalom
- Enges Einbiegen
- Achter
- Vermeiden eines Hindernisses
- Zielbremsung
- Gefahrenbremsung
Fahren im Verkehr
Die Fahrprüfung im Verkehr soll 25 Minuten dauern. Grundsätzlich soll etwa die Hälfte der Prüfungsfahrt hinter dem Begleitauto, die andere Hälfte vorausfahrend erfolgen.

Beim Vorausfahren wird in der Regel Funk eingesetzt um die Strecke zu bestimmen.
Besprechen erlebter Situationen
Wenn sich im Zuge der Prüfungsfahrt Situationen ergeben haben, deren Lösung den Fahrprüfer nicht zufriedengestellt haben, kann er diese Situationen in einem Prüfgespräch diskutieren.
Dabei kann die Analyse der Situation, die Begründung des Verhaltens und die Nennung von möglichen Alternativen, eine schlechte Bewertung durch den Fahrprüfer rückgängig machen oder zumindest abschwächen.
Ausstellung des Scheckkartenführerscheins
Dem A-EXPRESS-Gedanken entsprechend, steht dem Motorradfahren unmittelbar nach bestandener Prüfung nichts mehr im Weg.
Vorläufiger Führerschein
Der erfolgreiche Prüfungskandidat erhält mit der Bekanntgabe des Ergebnis einen Computerausdruck, der ihn gemeinsam mit einem amtlichen Lichtbildausweis zum Motorradfahren berechtigt.
Dieser Interimsführerschein ist 4 Wochen (innerhalb Österreichs) gültig.
Scheckkartenführerschein

Vom Fahrprüfer erhält man ein Kostenblatt auf dem alle in der Ausbildung angefallenen Behördengebühren aufgelistet sind. Mit der Einzahlung dieser Gebühren beginnt die Produktion des Scheckkartenführerscheins. Dieser wird per Post zugeschickt oder kann am Verkehrsamt abgeholt werden.

