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Mehrphasenausbildung


Nach der Führerscheinprüfung muss eine zweite Ausbildungsphase durchlaufen werden.
Sie besteht aus
  1. einem Fahrsicherheitstraining, ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch und ein Gefahrenwahrnehmungstraining, die alle an einem Tag abzuhalten sind, im Zeitraum von zwei bis zwölf Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung sowie
  2. einer Perfektionsfahrt im Zeitraum von vier bis vierzehn Monaten nach Erwerb der Lenkberechtigung.

Die Fristen (zwei bis zwölf Monate, bzw. vier bis vierzehn Monate) sind verbindlich und werden von der Behörde kontrolliert. Wird das Fahrsicherheitstraining oder die Perfektionsfahrt zu früh absolviert, wird die Ausbildung nicht anerkannt.
Es ist auch zu beachten, dass zwischen dem Fahrsicherheitstraining und der Perfektionsfahrt mindestens zwei Monate liegen müssen.