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Sicherheitsregeln für die Motorradausbildung

"Safety first" - Sicherheit geht vor!

Ihre Sicherheit ist uns sehr wichtig. Motorradfahren macht nur Spaß wenn es sicher betrieben wird. Deshalb gilt es einige wichtige Punkte in unserer Ausbildung zu beachten, die auch Teil unserer "Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind".

Körperliche Voraussetzungen für den A-Führerschein

Motorräder haben fast keine Möglichkeiten, an die Körpergröße des Fahrers angepasst zu werden. Beim Kauf eines Motorrades muss deshalb besonders darauf geachtet werden, ob das Motorrad für die Größe des Fahrers geeignet ist. Auch in der Führerscheinausbildung ist die Frage der Eignung des Motorrades von entscheidender Bedeutung.

Körpergröße

geringe KörpergrößeFür kleingewachsene Personen gibt es zwei Probleme:
Sie erreichen mit den Füßen den Boden nicht oder nur schlecht.
Die geringe Armlänge verhindert die für enge Kurven notwendigen Lenkereinschläge.

Ab welcher Größe eine Fahrausbildung durchgeführt werden kann, ist nicht eindeutig zu sagen:
Da das Verhältnis von Beinlänge (für das Abstützen im Stillstand entscheidend) zu Oberkörperlänge, stark variiert, haben wir bereits eine sehr erfolgreiche A-EXPRESS-Ausbildung auf unseren Hornets bei einer Fahrschülerin mit 150 cm Körpergröße durchgeführt.
Wenn das Beinlängen/Oberkörper-Verhältnis ungünstig ist, kann es auch bei einer Größe von 165 cm noch zu Schwierigkeiten kommen.
Teilweise können größenbedingte Schwierigkeiten durch besonderes Fahrkönnen / besonderen Ehrgeiz in der Ausbildung kompensiert werden. In der Regel verlängert sich die Ausbildungsdauer aber deutlich.

Sitzprobe

Eine endgültige Entscheidung, ob eine erfolgreiche Fahrausbildung wahrscheinlich ist, kann durch eine Sitzprobe auf unseren Schulmotorrädern und einer Beratung durch unsere Fahrlehrer getroffen werden. Wir empfehlen deshalb bei einer Körpergröße unter 170 cm, über 200 cm oder wenn Sie aus anderen Gründen unsicher sind (ungewöhnliche Schuhgröße, Körpergewicht), eine Sitzprobe vor der Anmeldung zur Führerscheinausbildung zu vereinbaren.

Auszug aus der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung:

§ 4 - Körpergröße
(1) Die Eignung einer Person zum Lenken von Kraftfahrzeugen setzt eine Körpergröße von mindestens 155 cm, ....  voraus.

Wie weiter oben bereits erwähnt, haben wir bereits mit Fahrschülern Ausbildungen durchgeführt, die diese Grenzen unter- oder überschritten haben. Das erfordert aber besondere Vorkehrungen und sollte deshalb vor Anmeldung zur Ausbildung besprochen werden.

Ausbildungsdauer, Ausbildungsgestaltung

Die Mindestdauer, die Art der Ausbildungsteile, und die Durchführung der Prüfung ist gesetzlich geregelt. Der tatsächliche Verlauf der Fahrausbildung und die notwendige Fahrstundenzahl, die zum Antreten zur Fahrprüfung nötig ist, ist von Fahrschüler zu Fahrschüler unterschiedlich. Wir können weder garantieren, dass Sie die Grundschulung in der Mindestausbildungsdauer abschließen, noch die gesamte Ausbildung in der Mindestausbildungsdauer von 12 Fahrstunden. Ihr Fahrlehrer muß deshalb sowohl eine Freigabe für den Beginn der Hauptschulung als auch für das Antreten zur Fahrprüfung geben. Mit Ihrer Anmeldung zur A-EXPRESS-Ausbildung erklären Sie sich bereit, diese Bedingungen zu akzeptieren.
Fahrstundenschema A-EXPRESS

Bekleidung

In der Fahrausbildung und bei der Fahrprüfung besteht Sturzhelmpflicht. Sie können Ihren eigenen Helm verwenden. Es stehen aber auch Leihhelme zur Verfügung.
Außerdem setzen wir eine den ganzen Körper bedeckende Kleidung, feste Schuhe und Handschuhe voraus. Auch bei hohen Temperaturen sind kurze Hosen und T-Shirts keinesfalls ausreichend. Handschuhe müssen das sichere Bedienen aller Hebel und Schalter ermöglichen (keine Fäustlinge) und die ganze Hand bedecken. Die Schuhe müssen knöchelhoch sein (z.B. hohe Turnschuhe), eine verlässliche Bedienung von Schalthebel und Bremse ermöglichen (keine Stöckelschuhe, Badeschlapfen, Sandalen) und eine feste Sohle haben. (Bekleidung wird von uns nicht verliehen)
Bei unzureichender Kleidung werden weder Fahrstunden noch Fahrprüfungen durchgeführt!

Bekleidungsregeln für die Motorradfahrstunden