Neue Ausbildungsvorschriften für den A-Führerschein
Mit 16. März 2015 treten neue Ausbildungsvorschriften für den Motorradführerschein in Kraft. Die Änderung bringt eine Erhöhung der vorgeschriebenen Mindestfahrstunden und eine Verkürzung des Theoriekurs. Insgesamt wird sich dadurch die Führerscheinausbildung etwas verteuern.
Kürzerer Theoriekurs
Bis jetzt musste der Motorrad-Theoriekurs mindestens 8 Stunden dauern. Der Kurs wird jetzt auf 6 Stunden verkürzt.
Allerdings ändert sich am Umfang des Theoriestoffs und der Zahl der Prüfungsfragen überhaupt nichts. Da sollte das Verkehrsministerium dringend überlegen, ob diese Vorschrift sinnvoll umsetzbar ist.
Mehr Fahrstunden
Bis jetzt waren mindestens 12 Fahrstunden für die Motorradausbildung im Direkteinstieg vorgeschrieben.
Diese Zahl wird jetzt auf 14 Fahrstunden angehoben.
Sonderregelung für über 39-jährige
Fahrschüler die bei Ihrer Anmeldung zur Führerscheinausbildung bereits das 39. Lebensjahr vollendet haben, müssen mindestens 16 Fahrstunden fahren. Außerdem ist für diese Fahrschüler vorgeschrieben, dass die letzten 4 Fahrstunden im Verkehr als Einheit durchzuführen sind (4 Fahrstunden in einem Stück).
Ab wann gilt die neue Regelung?
Die neuen Vorschriften treten mit 16. März 2015 in Kraft.
Die besonderen Vorschriften für über 39-jährige sind bis 31. Dezember 2019 befristet und sollen zeitgerecht überprüft werden, ob ein positiver Effekt hinsichtlich der Unfallzahlen bei Motorradfahrern erkennbar ist.
Wie ändern sich die Ausbildungspreise?
Die Ausbildungspreise werden sich um die zwei (vier) Fahrstunden erhöhen. Das bedeutet bei den meisten Fahrschulen einen Erhöhung von 100 (200) Euro.
Die neuen Ausbildungskosten für das A-EXPRESS-Paket findet sich auf der Preisübersichtsseite».
Die Preiserhöhung relativiert sich
Mit den bisher vorgeschriebenen 12 Mindestfahrstunden sind etwa 50 % der Fahrschüler zur Prüfung angetreten. Die restlichen 50 % haben schon jetzt mehr als 12 Fahrstunden gebraucht, um die Prüfungsreife zu erreichen. In diesem Fall ist die neue Ausbildungsvorschrift bedeutungslos.
Jetzt anmelden oder warten?
Am 13.3. und 14.3. haben wir einen A-EXPRESS-Kurs vorgezogen. Der Kurs ist die letzte Chance, in die alte (günstigere) Regelung zu fallen. Unsere A-EXPRESS-Kurse im April und Mai müssen bereits an die neue Regelung angepasst werden. Die Termine werden in Kürze online gestellt.
Wichtig: Für das günstigere Paket, müssen Sie den Kurs am 13.3. und 14.3. besuchen!
Links auf unserer Homepage:
Preisübersicht»
Externe Links:
61. KDV- Novelle im Bundesgesetzblatt»
----
Gerhard Nigischer
| 03.03.2015 16:56:47
| 0 Kommentare