1. November: Jede Zeitung, jeder Radiosender erinnert an den Beginn der Winterreifenpflicht. Wie schaut es da für Motorradfahrer aus?

Internetsuche:
Wer in Google "Winterreifenpflicht für Motorräder" eingibt, bekommt eine Reihe von Seiten vorgeschlagen, die diese Frage bejahen. Dabei handelt es sich aber um deutsche Seiten.
Zum Beispiel Motorradonline.de.
Im deutschen Verkehrsrecht kenne ich mich zwar nicht aus, aber ich habe mir die deutsche Straßenverkehrsordnung angeschaut und tatsächlich findet sich dort gleich zu Beginn die Winterreifenpflicht für alle Kraftfahrzeuge (also auch einspurige Kfz wie Motorräder oder Mopeds):
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S-Reifen angebracht sind. Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Anscheinend gibt es aber eine juristische Diskussion, ob diese Formulierung korrekt ist. Schlechte Gesetzesformulierungen kennen wir auch in Österreich zur Genüge. Diesmal müssen sich unsere deutschen Nachbarn mit so einem Problem herumschlagen. Aber kommen wir zurück nach Österreich.
Wie schaut die Rechtslage jetzt in Österreich aus?
Bei uns findet sich die entsprechende Vorschrift im § 102 KFG (Kraftfahrgesetz) über die Lenkerpflichten:
§ 102 - Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers
(8a) Der Lenker darf ein Kraftfahrzeug der Klassen
1. N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug während des Zeitraumes von jeweils 1. November bis 15. April oder ...
... Weiters darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges der Klasse M1 oder N1 oder eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges mit geschlossenem, kabinenartigem Aufbau während des in Z 1 genannten Zeitraumes bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis, dieses Fahrzeug nur in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-, Matsch- und Eisreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
In Österreich ist die Winterreifenpflicht also eindeutig auf Kfz der Klassen M1 (Personen- und Kombinationskraftwagen), N1 (LKW bis 3,5t hzulGM) und vierrädrige Leichtkfz mit Kabinenaufbau beschränkt. Motorräder, Leichtmotorräder, Beiwagenmotorräder, Motordreiräder, Trikes oder Quads sind deshalb von der Winterreifenpflicht nicht erfasst.
Deshalb:
Keine Winterreifenpflicht für Motorräder
Gibt es Winterreifen für Motorräder?
Auf den meisten Herstellerhomepages habe ich keine Winterreifen für Motorräder gefunden. Als Winterreifen gelten ja jedenfalls nur Reifen mit dem Kürzel "M+S" in der Reifenbezeichnung. Solche Reifen habe ich nur in Dimensionen (10 Zoll) gefunden die für Roller geeignet sind. Ziel dieser Reifen ist aber nicht unbedingt das Fahren auf Schneefahrbahn zu verbessern, sondern auf kalter, besonders nasser Fahrbahn die Haftung zu erhöhen. In der Regel wird das durch eine Silica-Gummimischung erreicht, die auch bei Regenreifen im Rennsport verwendet wird.
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Motorradfahren im Winter
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Gerhard Nigischer
| 01.11.2014 08:22:22
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Schlüsselwörter: Motorrad, Motorradtechnik, Reifen, Vorschriften, Winter